Guter Wein verdient die richtige Temperatur – immer. Die Klarstein Vinovilla ist ein Unterbau-Weinkühlschrank für 29 Flaschen, der sich dank seines Slim-Designs nahtlos in jede Küche, Bar oder Esszimmerzeile einfügt. Mit max. 41 dB Betriebsgeräusch läuft er leiser als ein ruhiges Gespräch.
Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür hält schädliches Licht fern, das Tannine und Aromen angreift. Die genaue Temperaturregelung von 5–18 °C sorgt dafür, dass Rotwein, Weißwein und Rosé stets in ihrer optimalen Servier- und Lagertemperatur bereitstehen. Das schwingungsgedämpfte Kompressorsystem schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung – jede Flasche lagert so, wie sie es verdient. Der Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebung auf, damit nichts das Bouquet beeinflusst.
Sechs ausziehbare Buchenholz-Einschübe halten die Flaschen horizontal – die Voraussetzung dafür, dass Korken nicht austrocknen. Die LED-Innenbeleuchtung setzt deine Sammlung stilvoll in Szene, während das Touch-Bedienfeld mit LED-Display die Temperatureinstellung zum Kinderspiel macht. Die höhenverstellbaren Füße ermöglichen eine flexible Aufstellung als freistehende oder eingebaute Variante.
Ob in der Heimbar, der Restaurantküche oder der Küchenzeile – die Vinovilla passt überall dort, wo Weingenuss auf begrenzten Platz trifft. Hol dir die Klarstein Vinovilla und genieß jeden Schluck in perfekter Temperatur.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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