Wer sein Wein-Regal liebt, aber keinen Platz für einen freistehenden Kühlschrank hat, findet in der Klarstein Vinovilla 20 Built-In die perfekte Lösung: 20 Flaschen, schlanke 30 cm Breite, und ein Design, das sich nahtlos in jede Küchenzeile, Bar oder Speisekammer einfügt – als Unterbaugerät oder freistehend.
Mit einem Betriebsgeräusch von maximal 40 dB arbeitet die Vinovilla 20 Built-In so leise, dass sie selbst im Esszimmer oder Wohnbereich nicht stört. UV-Schutzglas an der Tür hält schädliche Strahlung fern, die Aromen und Farbstoffe im Wein angreift. Das interne LED-Licht setzt deine Sammlung in Szene – ohne Wärmeentwicklung. Die Temperatur lässt sich über das beleuchtete Touch-Display präzise zwischen 5 und 20 °C einstellen, sodass sowohl leichte Weißweine als auch kräftige Rotweine ihre optimale Trinktemperatur erreichen.
Fünf herausziehbare Einschübe aus Buchenholz lagern jede Flasche horizontal – die einzig richtige Position, um Korken feucht zu halten und die Dichtung zu bewahren. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt Sediment in gereiften Weinen vor Aufwirbelung. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche auf, bevor sie das Weinaroma beeinflussen. Das doppelt isolierte Glastür-Edelstahl-Rahmen-Ensemble schützt Tannine und Farbstoffe auch bei wechselndem Umgebungslicht.
Ob für spontane Abendessen, Weinproben oder den täglichen Genuss: Die Vinovilla 20 Built-In hält geöffnete Flaschen auf idealer Serviertemperatur, ohne dass Platzkompromisse nötig sind. Höhenverstellbare Standfüße (82–89 cm) passen das Gerät an die Arbeitsfläche an.
Hol dir jetzt die Klarstein Vinovilla 20 Built-In – und gib deinen Weinen den Platz, den sie verdienen.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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