Guter Wein verdient die richtige Temperatur – und einen Platz, der zum Raum passt. Die Klarstein Vinovilla Uno 18 ist ein Unterbau-Weinkühlschrank für 18 Flaschen, der sich mit seinem Slim-Design unauffällig unter die Arbeitsplatte fügt – in der Küche, an der Hausbar oder im Esszimmer.
Der Kompressor hält die Temperatur auch dann stabil, wenn es in der Küche wärmer wird – zuverlässiger als thermoelektrische Systeme. Die Temperatur lässt sich auf 7–18 °C präzise einstellen, sodass sowohl Rotwein als auch Weißwein optimal lagert. Mit nur 38 dB Betriebsgeräusch arbeitet die Vinovilla Uno 18 so leise, dass sie auch im Wohnbereich nicht auffällt.
Das UV-Glas der doppelt isolierten Tür schützt Tannine und Farbstoffe vor Lichtschäden. Die sechs herausziehbaren Böden aus Buchenholz halten jede Flasche horizontal – Pflicht für Korkverschlüsse und die langfristige Lagerung. Die schwingungsgedämpfte Aufstellung schützt den Bodensatz älterer Weine vor Aufwirbelung. Ein integrierter Kohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung. Blaues LED-Innenlicht setzt die Sammlung dezent in Szene.
Ob für den täglichen Genuss, Weinproben oder den Einsatz in Hotel und Restaurant: Die Vinovilla Uno 18 hält geöffnete wie ungeöffnete Flaschen stets auf der richtigen Serviertemperatur. Kompakt, leise, zuverlässig – und ein echter Blickfang hinter Glas.
Hol dir den Klarstein Vinovilla Uno 18 und genieß jeden Schluck bei der Temperatur, die dein Wein verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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