Wein schmeckt nur dann wirklich gut, wenn er bei der richtigen Temperatur serviert wird – und genau dafür ist die Klarstein Vinovilla 17 Built-in Duo Quartz Edition gebaut. Der Unterbau-Weinkühlschrank fasst 17 Flaschen auf gerade einmal 30 cm Breite und fügt sich lautlos mit maximal 43 dB in Küche, Bar oder Esszimmer ein.
Das Besondere: zwei unabhängig regelbare Temperaturzonen in einem Gerät. Rotweine und Weißweine lagern jeweils in ihren optimalen Bedingungen – die obere Zone kühlt auf 5–12 °C, die untere auf 12–20 °C. Das Touch-Bedienfeld mit LED-Display macht die Einstellung intuitiv. Schwingungsarme Lagerung schützt den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung.
Die doppelt isolierte Glastür mit Edelstahlrahmen blockt UV-Strahlung ab, die Tannine und Farbstoffe angreift. Die herausnehmbaren Buchenholzeinschübe halten jede Flasche horizontal – Voraussetzung dafür, dass der Korken feucht bleibt und dicht schließt. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung.
Ob geöffnete Flaschen für den Abend, eine wachsende Sammlung oder der professionelle Einsatz in Hotel und Restaurant: Die Vinovilla 17 Built-in Duo Quartz Edition passt sich an – als Einbaugerät unter der Arbeitsplatte oder freistehend. Innenbeleuchtung in Rot, Blau oder Weiß setzt die Flaschen dabei stimmungsvoll in Szene.
Gönn deinen Weinen die Bedingungen, die sie verdienen – mit der Klarstein Vinovilla 17 Built-in Duo Quartz Edition.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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