Guter Wein verdient die richtigen Bedingungen – auch unter der Arbeitsplatte. Die Klarstein Vinovilla 17 Built-in Duo Onyx Edition ist ein Unterbau-Weinkühlschrank mit 17 Flaschen Kapazität, der sich dank seines Slim-Designs mit nur 30 cm Breite nahtlos in jede Küche, Bar oder jedes Esszimmer einfügt. Mit maximal 43 dB läuft er so leise, dass er selbst in offenen Wohnräumen kaum auffällt.
Das Herzstück ist die Zweizonen-Kühlung: Rotwein und Weißwein werden in zwei unabhängig regelbaren Zonen auf ihrer jeweiligen Idealtemperatur gehalten. Die obere Zone deckt 5–12 °C, die untere 12–20 °C ab – präzise genug, um Aromen und Geschmacksprofile dauerhaft zu bewahren. Eine vibrationsdämpfende Lagerung schützt zudem den Bodensatz gereifter Weine vor Aufwirbelung.
Die doppelt isolierte Glastür mit Edelstahlrahmen hält UV-Strahlung fern, die Tannine und Farbstoffe im Wein angreift. Herausnehmbare Einschübe aus Buchenholz sorgen für eine stabile horizontale Lagerung – Pflicht für Korken, die nicht austrocknen sollen. Ein Aktivkohlefilter bindet eventuelle Fremdgerüche aus der Umgebung.
Ob für die eigene Hausbar, ein Restaurant oder das Homeoffice mit Stil: Dieser Unterbau-Weinkühlschrank passt überall dort, wo Platz knapp ist, aber der Anspruch an die Weinlagerung hoch bleibt. Das LCD-Display mit Touchbedienung erlaubt schnelle Temperaturanpassungen per Fingertipp – wahlweise in °C oder °F. Akustische Alarme melden geöffnete Türen (nach 5 Minuten) sowie abweichende Temperatur- oder Feuchtigkeitswerte.
Hol dir die Klarstein Vinovilla 17 Built-in Duo Onyx Edition – und gönn deinen Weinen die Bedingungen, die sie verdienen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.