Wer Wein liebt, weiß: Die richtige Lagerung entscheidet über alles. Die Klarstein Vinamour 79 bottle Duo bietet Platz für bis zu 79 Flaschen bei einem Volumen von 204 Litern – und sorgt mit zwei unabhängigen Kühlzonen dafür, dass Rotwein und Weißwein gleichzeitig bei ihrer jeweiligen Idealtemperatur lagern. Freistehend, leise und elegant genug fürs Wohnzimmer.
Beide Zonen lassen sich im Bereich von 5–18 °C individuell einstellen – ob kräftiger Rotwein bei 16 °C oder frischer Weißwein bei 8 °C. Das UV-Schutzglas der doppelt isolierten Tür aus Edelstahl und Glas hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe angreifen würde. Das weiße LED-Innenlicht setzt die Sammlung in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Die Bedienung erfolgt über ein Touch-Panel mit LED-Display – Temperatur ablesen und anpassen in Sekunden.
Die fünf ausziehbaren Holzeinschübe lagern Flaschen horizontal – unerlässlich, damit Korken feucht bleiben und dichten. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt Sediment in gereiften Weinen vor Aufwirbelung. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung. Mit max. 40 dB Betriebsgeräusch arbeitet die Vinamour 79 bottle Duo so leise, dass sie im Esszimmer oder Homeoffice kaum auffällt.
Ob für die heimische Weinsammlung, den Hausbar-Bereich oder den professionellen Einsatz in Hotel und Restaurant – diese Weinkühlschrank-Kombination aus Kompressorkühlung, Dual-Zonen-Temperatur und elegantem Design macht aus jedem Anlass das Beste.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Vinamour 79 bottle Duo und genieß jeden Schluck auf dem Punkt.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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