Wer Wein liebt, weiß: Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Vinamour 19 Uno ist ein freistehender Weinkühlschrank für 19 Flaschen bei 62 Litern Fassungsvermögen – ruhig, präzise und so gestaltet, dass er im Wohnzimmer genauso eine gute Figur macht wie im Homeoffice oder hinter der Hausbar.
Das Herzstück ist die Zwei-Zonen-Kühlung: Rotwein und Weißwein lagern gleichzeitig, aber in getrennten Temperaturbereichen zwischen 4 und 18 °C. So hat jede Flasche genau die Bedingungen, die sie braucht. Das UV-Glas der Tür schützt Tannine und Farbstoffe vor Lichtschäden, die Aroma und Geschmack langfristig beeinträchtigen würden. Das LED-Innenlicht setzt die Sammlung in Szene – ohne Wärme zu erzeugen. Bedient wird das Gerät über ein Touchpanel mit LED-Display: Temperatur ablesen und einstellen in Sekunden.
Die ausziehbaren Einlegeböden aus Buchenholz halten jede Flasche sicher in horizontaler Lage – entscheidend dafür, dass Korken feucht bleiben und sich keine Fehltöne entwickeln. Die vibrationsdämpfende Lagerung schützt den Bodensatz älterer Weine vor Aufwirbelung. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebungsluft auf, bevor sie ins Innere gelangen.
Die doppelt isolierte Glastür mit Edelstahlrahmen blockt UV-Strahlung zuverlässig ab. Der geräuscharme Betrieb bei 40 dB stört weder beim Lesen noch beim Gespräch am Tisch.
Ob für die ersten ernsthaften Flaschen im Regal, für Dinner-Abende mit Gästen oder als stilvolle Ergänzung in Hotel und Restaurant – die Vinamour 19 Uno gibt jedem Wein, was er verdient. Gönn deiner Sammlung die richtigen Bedingungen.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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