Schneller, präziser, sparsamer: Die Klarstein Victoria 45 bringt mit 6.600 W Induktionsleistung auf drei Kochzonen echte Kochkraft in jede Küche – ganz ohne Gasanschluss. Induktion heizt direkt den Topfboden, nicht die Luft darum herum. Das Ergebnis: bis zu 50 % kürzere Kochzeiten gegenüber einem Gasherd, kein Temperaturverlust, keine unnötige Umgebungswärme.
Die Boost-Funktion ruft bei Bedarf sofort die volle Leistung ab – Wasser kocht schneller, Saucen nehmen Temperatur in Sekunden an. Einstellbare Leistungsstufen und eine präzise Temperaturregelung sorgen für Ergebnisse, die sich mit einer Profiküche messen können. Der integrierte Timer mit automatischer Abschaltung hält den Kochprozess zuverlässig im Griff.
Das Touch-Slider-Bedienfeld reagiert auf leichte Berührungen und lässt sich zusammen mit der glatten Glasoberfläche mühelos reinigen – keine Knöpfe, keine Rillen, kein versteckter Schmutz. Das Hartglas widersteht thermischen Schocks und mechanischen Belastungen. Das Display zeigt Temperatur, Leistungsstufe und den laufenden Timer übersichtlich an.
Besonders praktisch für Familien mit Kindern: Die Oberfläche neben dem Topf bleibt kalt, Verbrennungsrisiken werden deutlich reduziert. Auch in möblierten Mietwohnungen, wo die Einbauküche nicht verändert werden darf, macht sich die Victoria 45 als Einbauvariante ideal. Und für alle, die Präzision und Geschwindigkeit beim Kochen schätzen, ohne auf einen Gasanschluss angewiesen zu sein.
Warum die Klarstein Victoria 45? Drei Kochzonen, bis zu 6.600 W Gesamtleistung mit Boost, präzise Temperaturregelung und ein cleanes Glasdesign – dieses Induktionskochfeld verbindet Leistung mit Alltagstauglichkeit. Induktion heizt dort, wo es zählt: direkt im Topf.
Hol dir jetzt die Klarstein Victoria 45 und koche schneller, präziser und sparsamer als je zuvor.
1 x Induktionskochfeld
Mehrsprachige Bedienungsanleitung
Maße (BxHxT): 45 x 6 x 51 cm
Ausschnittgröße: 42,5 x 49,5 cm
Gewicht: 6,5 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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