Wer seine Küche modernisiert, will keinen Kompromiss zwischen Optik und Leistung. Die Klarstein Glaskeramik-Kochfläche liefert beides: ein schlichtes schwarzes Design, das auch im ausgeschalteten Zustand ein Blickfang bleibt – und 8.400 W Gesamtleistung auf fünf Kochzonen.
Das gleichmäßige Erhitzen über die gesamte Kochfläche sorgt für präzise, kontrollierbare Kochergebnisse – kein heißer Rand, kein kalter Fleck in der Mitte. Das Touch-Bedienpanel ist direkt ins Glas integriert und reagiert präzise auf Berührung – hygienisch, ohne Fugen, ohne Einbuchtungen für Fettablagerungen. Nach dem Kochen weist der Restwärmeanzeiger darauf hin, solange die Oberfläche noch heiß ist: eine wichtige Sicherheitsfunktion, gerade in Haushalten mit Kindern.
Reinigen geht denkbar einfach: ein feuchtes Tuch über die glatte Glaskeramikoberfläche – fertig. Keine Spiralplatten, keine schwer erreichbaren Stellen, keine aufwendige Pflege. Das macht dieses Einbaukochfeld zu einem echten Alltagsgewinn in der modernen Küche.
Ideal für alle, die beim Küchenumbau von alten Spiralkochplatten auf ein zeitgemäßes Einbaukochfeld umsteigen möchten. Die Klarstein Glaskeramik-Kochfläche fügt sich nahtlos in jede Küchenzeile ein und verbindet müheloses Kochen mit klarem, modernem Stil.
Hol dir jetzt das Einbaukochfeld, das Alltag und Ästhetik zusammenbringt – die Klarstein Glaskeramik-Kochfläche mit 8.400 W, fünf Kochzonen und Touch-Bedienung.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.