Wer die alte Spiralplatte endlich loswerden will, findet in der Klarstein Glaskeramik-Kochfeldplatte eine würdige Nachfolgerin: glatte Oberfläche, gleichmäßige Wärmeverteilung, 3.000 W Gesamtleistung – und ein Kochfeld, das auch ausgeschaltet gut aussieht.
Die zwei Kochzonen verteilen die Wärme gleichmäßig über die gesamte Kochfläche, ohne heiße Stellen oder Randverluste. Das Ergebnis: kontrolliertes Garen auf Profiniveau, ganz ohne Übung im Topfverschieben. Der in die Glasoberfläche integrierte Touch-Slider lässt sich mit einem Fingerwischen bedienen – hygienisch, präzise, intuitiv.
Kein Spalt, kein Rahmen, keine Ecke, in der sich Fett verstecken kann: Die glatte Glaskeramikoberfläche ist nach dem Kochen mit einem feuchten Tuch sauber. Das spart Zeit – und sieht danach aus, als wäre nie gekocht worden.
Der Restwärmeanzeiger macht sichtbar, wann die Oberfläche noch heiß ist. Besonders in Haushalten mit Kindern ist das kein Nice-to-have, sondern ein echter Sicherheitsfaktor. Dazu kommt ein einstellbarer Timer mit automatischer Abschaltung und ein Überhitzungsschutz, der das Gerät im Zweifelsfall selbst absichert.
Das Kochfeld ist zur Einbettung in die Küchenzeile vorgesehen. Bitte beachte die Mindestabstände beim Einbau gemäß der Bedienungsanleitung – das gewährleistet den einwandfreien Betrieb des Geräts.
Hol dir das Klarstein Kochfeld und koch künftig mit mehr Präzision, weniger Aufwand beim Reinigen – und einem Küchenblick, der sich sehen lassen kann.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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