Kein Schrank darüber, kein sichtbares Gerät – die Downdraft-Haube Klarstein VeroSteel verschwindet einfach in der Arbeitsfläche. Wenn gekocht wird, fährt sie aus und zieht Dämpfe, Fett und Gerüche mit bis zu 853 m³/h direkt an der Quelle ab. Wenn der Herd aus ist, versinkt sie lautlos wieder im Tresen – die Küche bleibt optisch frei.
Der ausfahrbare Mechanismus arbeitet mit einem geräuscharmen Motor – keine ruckartigen Bewegungen, kein Quietschen. Bei maximalem Betrieb liegt der Geräuschpegel bei 69 dB. Drei Leistungsstufen plus Boost und Touch-Bedienung ermöglichen präzise Anpassung an die jeweilige Kochsituation. Das integrierte LED-Licht (Energieeffizienzklasse A++) beleuchtet die Kochfläche direkt.
Der spülmaschinengeeignete Aluminium-Fettfilter und ein Aktivkohlefilter sorgen für saubere Luft – und sind ohne Werkzeug zu entnehmen. Umluftbetrieb ist möglich. Der Edelstahlrahmen ist pflegeleicht und widerstandsfähig im Küchenalltag.
Die VeroSteel Downdraft-Haube ist die Lösung für Kücheninseln und offene Wohnküchen, in denen eine Wandhaube schlicht nicht möglich oder unerwünscht ist. Motorleistung: 293 W, Spannung: 220–240 V, Energieeffizienzklasse A++.
Kurz zusammengefasst: Bis zu 853 m³/h Abluftleistung im Boost, 69 dB, 3 + Boost Stufen, versenkbares Design, Energieeffizienzklasse A++, spülmaschinengeeigneter Filter – ideal für Kücheninseln und offene Grundrisse.
Gönn dir eine Küche ohne Kochgerüche – hol dir die Klarstein VeroSteel noch heute.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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