Automatikuhren brauchen Bewegung – sonst laufen sie nach ein paar Tagen still. Der Klarstein Verdon 4 hält bis zu vier Uhren gleichzeitig in Betrieb: aufgezogen, ganggenau und jederzeit bereit, ums Handgelenk gelegt zu werden.
Das Gehäuse aus robustem MDF mit Hochglanz-Klavierlack macht den Verdon 4 zu mehr als einem technischen Hilfsmittel – er ist eine Präsentationsvitrine. Verschlossene Acrylglastüren schützen die Sammlung vor Staub und unbefugtem Zugriff, das integrierte LED-Licht setzt jede Uhr stilvoll in Szene. Innen schützt ein rutschfester Polster die Oberfläche der Uhren zuverlässig vor Kratzern.
Der japanische Motor arbeitet mit unter 5 dB – so leise, dass er selbst nachts im Schlafzimmer nicht stört. Per LCD-Touchdisplay oder beiliegender Fernbedienung lässt sich jedes Drehtablett einzeln konfigurieren: fünf Rotationsgeschwindigkeiten (650, 750, 850, 1.000 oder 1.950 Umdrehungen pro Tag) sowie Links-, Rechts- oder Wechsellauf lassen sich exakt auf die Anforderungen der jeweiligen Uhr abstimmen.
Der Klarstein Verdon 4 ist die erste Wahl für Uhrensammler mit mehreren Automatikuhren – und ein Geschenk, das wirklich ankommt. Platz findet er im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer oder auf der Kommode im Schlafzimmer.
Gönn deiner Sammlung die Pflege, die sie verdient – hol dir den Klarstein Verdon 4 und halte deine Uhren dauerhaft im Takt.
Artikel gehört zur Kategorie: Armbanduhren
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.