Wer eine moderne Küche plant, kennt das Problem: Ein sichtbarer Dunstabzug stört das Gesamtbild – egal wie schön das restliche Design ist. Die Klarstein Ventinmate 85 löst das diskret: Als Einbau-Dunstabzug verschwindet sie hinter der Tür eines Hängeschranks und hält die Küche optisch aufgeräumt, ohne auf 390 m³/h Absaugleistung zu verzichten.
Das Gerät arbeitet mit maximal 64 dB – selbst auf der höchsten Stufe bleibt die Geräuschentwicklung im Hintergrund. Ob mit Abluftanschluss nach außen oder im Umluftbetrieb: Die Ventinmate 85 lässt sich flexibel installieren, auch wenn kein Außenkanal vorhanden ist. Die Fettfilter aus Aluminium fangen Kochdünste zuverlässig ab und lassen sich einfach in der Spülmaschine reinigen. Das integrierte LED-Licht sorgt für gute Sicht auf die Kochstelle, das beleuchtete Touch-Bedienfeld ermöglicht eine intuitive Steuerung von Leistung und Beleuchtung.
Dank der geringen Einbauhöhe fügt sich das Gerät unauffällig in bestehende Hängeschrankzeilen ein – kein Umbau, kein sichtbarer Fremdkörper in der Küchenfront. Besonders in kompakten oder minimalistisch gestalteten Küchen, wo jedes sichtbare Gerät zu viel ist, spielt die Ventinmate 85 ihre Stärken aus.
Installationshinweis: Den Dunstabzug 65–75 cm über der Kochfläche montieren, um die optimale Absaugleistung zu erreichen.
Hol dir die Klarstein Ventinmate 85 – und behalt die Küche, die du dir vorgestellt hast.
Dunstabzugshaube
Kohlefilter (2 Stück)
Montagematerial
Check Valve
Bedienungsanleitung
Maße: 85 x 30,5 x 29 cm (BxHxL)
Gewicht: 13 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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