Guter Wein verdient die richtige Temperatur – zu warm verliert er Aroma, zu kalt verschenkt er Finesse. Der Klarstein Velaire Unterbau-Weinkühlschrank fasst 46 Flaschen und hält mit leisen 41 dB jede davon exakt auf Trinktemperatur. Der schlanke Einbau unter die Arbeitsplatte fügt sich in jede Küche, Bar oder jedes Esszimmer ein.
Zwei unabhängige Kühlzonen ermöglichen es, Rotweine und Weißweine gleichzeitig auf ihren jeweiligen Idealtemperaturen zu lagern – der einstellbare Temperaturbereich liegt bei 5–22 °C. Das UV-Schutzglas der Tür blockt Licht, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Die weiße LED-Innenbeleuchtung setzt die Sammlung angenehm in Szene, ohne Wärme abzugeben. Der Kompressor hält die Temperatur auch bei hohen Umgebungstemperaturen zuverlässig stabil. Herausziehbare Einlegeböden aus Buchenholz betten jede Flasche schonend und horizontal – so bleiben Korken feucht und Sediment in Ruhe. Ein Aktivkohlefilter bindet störende Gerüche aus der Umgebung.
Die isolierte Glastür aus Glas und Edelstahl schützt den Inhalt zusätzlich vor UV-Strahlung und Temperaturschwankungen. Bedient wird das Gerät über ein Touch-Panel mit LED-Display.
Die Klarstein Velaire mit 46 Flaschen Kapazität ist die richtige Wahl für Weinliebhaber, die immer eine offene Flasche auf Serviertemperatur bereit haben möchten – zu Hause, im Restaurantbetrieb oder hinter der Bar.
Gönn dir einen Weinkühlschrank, der wirklich auf deine Flaschen achtet – bestell die Klarstein Velaire noch heute.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.