Die Klarstein Valeria ist die Inselhaube für alle, die ihre offene Küche nicht nur funktional, sondern auch optisch auf ein neues Niveau heben wollen. Abgehängt direkt über dem Kochblock, zieht sie Dämpfe, Fett und Gerüche von allen Seiten ab – bevor sie sich im Wohnraum verteilen können. Mit einem maximalen Abluftvolumen von 558 m³/h ist sie auch für intensives Kochen bestens gerüstet.
Dank der Möglichkeit zur Umrüstung auf Umluftbetrieb lässt sich die Valeria auch dort installieren, wo kein Außenluftabzug vorhanden ist. Der eingebaute Aktivkohlefilter bindet Gerüche zuverlässig. Vier LED-Leuchten erhellen die Kochfläche gleichmäßig – auch wenn das Deckenlicht aus ist. Das zweiteilige Teleskop-Schornsteingehäuse aus gebürstetem Edelstahl fügt sich nahtlos in moderne Küchenarchitektur ein und lässt sich mit einem feuchten Tuch sauber halten.
Ob Neubau oder Küchenumbau: Die Klarstein Valeria ist eine Inselhaube der gehobenen Klasse – ideal für offene Wohnküchen, anspruchsvolle Hobbyköche und Gastrobetriebe mit Showküche gleichermaßen.
Warum die Klarstein Valeria? Leistungsstarke Absaugung von allen Seiten mit bis zu 558 m³/h, ruhiger Betrieb mit 50 dB im leisesten Betrieb, Edelstahlgehäuse, LED-Beleuchtung und spülmaschinenfeste Fettfilter – eine Investition in Küchenkomfort, die sich täglich auszahlt.
Gönn dir die Inselhaube, die Leistung und Optik vereint – hol dir die Klarstein Valeria noch heute.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.