Saubere Küchen ohne sichtbare Technik – das ist kein Widerspruch. Der Einbau-Dunstabzug Klarstein TurboMax verschwindet hinter der Tür eines Hängeschranks und hält dabei mit 382 m³/h Abluftleistung zuverlässig alles frei, was beim Kochen in der Luft landet.
Küchen-Dunst, Fettpartikel, Gerüche – der TurboMax zieht sie auf bis zu 382 m³/h weg, und das bei 57 dB im niedrigen Betrieb. Selbst auf voller Stufe bleibt die Geräuschentwicklung mit 66 dB angenehm niedrig. Drei Lüfterstufen erlauben die genaue Anpassung an den jeweiligen Kochbedarf. Der 50-W-DC-Motor arbeitet dabei energieeffizient – Energieeffizienzklasse A+.
Wer keinen Abluftkanal nach außen legen kann oder will, stellt den TurboMax einfach auf Umluftbetrieb um. Die Kombination aus fünflagigem Aluminiumfettfilter (Filterklasse D) und zwei Aktivkohlefiltern sorgt im Umluftmodus für saubere, geruchsneutrale Raumluft. Die Aluminiumfilter sind spülmaschinenfest – unkomplizierte Reinigung ohne Aufwand.
Zwei eingebaute LED-Leuchten (je 1,5 W, 6.500 K Farbtemperatur, Lichtausbeute-Klasse A) beleuchten die Kochfläche gleichmäßig und tageslichtähnlich – gut für die Augen, langlebig im Betrieb. Die Bedienung erfolgt über Tasten direkt am Gerät.
Die Einbauhöhe des TurboMax ist so kompakt gehalten, dass der Hängeschrank kaum Volumen verliert. Empfohlen wird eine Montagehöhe von 65–75 cm über der Kochfläche für optimale Absaugleistung. Kein sichtbares Gerät, kein kompromittiertes Küchendesign – der TurboMax ist die Wahl für alle, die eine aufgeräumte Küche ohne Abstriche bei der Leistung wollen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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