NACHTLICHT: Die ''Magische Laterne'' ist ein traditionelles Nachtlicht, das von einer sehr alten japanischen Tradition inspiriertwurde. Es beruhigt Kinder ab dem Zeitpunkt der Geburt beim Einschlafen. SCHLAFLICHT:Eingeschaltet entwickelt die Glühbirne aufsteigende Wärme.Diese lässt den bebilderten Zylinder wie von einem leichten Windhauch gestreift sanft rotieren. Wie von Geisterhand beginnt sich die Lampe zu drehen, um eine Geschichte zu erzählen. Weiche Farben und Muster werden dann im Kinderzimmer wie in einem Film verbreitet. Ein idealer Begleiter Ihres Kindes, der eine beruhigende Wirkung hat und es vermag, das Kind in das Land der schönen Träume zu führen! Nicht nur für Babys geeignet. Auch kleinere Kinder bis etwa 7-8 Jahre wollen auf dieses Wunder nicht verzichten! EINFACHE BEDIENUNG: Das Nachtlicht wird gebrauchsfertig geliefert. Nachdem die Laterne aus der Verpackung genommen und an die Stromversorgung angeschlossen wurde, legen Sie die zylindrische Folie auf eine Metallöse, die sich auf dem Schutzkorb um die Glühbirne befindet. Magie! Nach ein paar Sekunden bringt die abgegebene Wärme den Zylinder zum Drehen. Die 10W Niedervolt-12V- Glühbirne (Sockel E14) wird mit der Laterne geliefert (Lebensdauer größer als 2000h). Bei Bedarf können Sie eine Ersatzlampe mit dem Code ''4328 10W'' kaufen. SICHERHEITSNORMEN für KINDER: Dieses Nachtlicht für Kinder erfüllt die strengsten Sicherheitsstandards (12 VA elektrischer Transformator, Glühbirnenschutzkorb).
Artikel gehört zur Kategorie: Kinderzimmer & Jugendzimmer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.