Die mobile Klarstein TrinityCook Induktionskochplatte findet durch seine kompakten Maße in jeder Küche einen Platz und überzeugt zusätzlich mit seinen vielen praktischen Funktionen.
Die TrinityCook Induktionskochplatte bietet auf drei Kochfeldern eine Gesamtleistung von bis zu 3400 Watt. Hier arbeiten die beiden Kochfelder auf der linken Seite mit bis zu 1100 Watt und die Kochzone auf der rechten Seite heizt mit 1200 Watt deinem Kochgeschirr ordentlich ein. Die 9 Leistungsstufen und die Temperatur lassen sich bequem durch den Touch-Schieberegler einstellen. Du kannst für jede Kochplatte eine Temperatur zwischen 60 und 240 °C wählen. Zusätzlich lässt sich ein Abschalttimer mit bis zu 180 Minuten programmieren. Des Weiteren kann eine Tastensperre aktiviert werden, die ein versehentliches Umstellen der Einstellung verhindert. Eine praktische Stop-and-Go-Funktion ermöglicht das Pausieren der Kochzone, die nach erneutem Berühren den Betrieb wieder aufnimmt. Über das übersichtliche Bedienfeld mit LED-Display in der rechten unteren Ecke lassen sich alle Funktionen bequem steuern.
Praktisch und energiesparend ist neben der zusätzlichen Sicherheit das automatische Abschalten der Herdplatte, sollte einmal versehentlich kein Topf auf demHerd stehen.
Optisch überzeugt das Kochfeld von Klarstein mit seiner pflegeleichten Oberfläche aus gehärtetem Glas und seinem rostfreien Stahl-Unterbau. Mit seinen Maßen von 59,5 x 7,6 x 52,5 cm passt es optimal in Standard-Schubladen und lässt sich so ideal verstauen, wenn es gerade nicht gebraucht wird.
Leistungsstark, mobil und funktional: das TrinityCookInduktionskochfeld von Klarstein.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.