Das Klarstein Trifecta 3 Gaskochfeld besticht in erster Linie durch seine Triangel-Brenner mit besonders robusten Topfträgern aus Gusseisen. Durch das dreischenklige Design senden diese Hitze durch stark konzentrierte Feuerquellen, welche beim Kochen durch Effizienz und Schnelligkeit überzeugen. Eingesetzt sind die exklusiven Gaskochfelder in eine elegante Glaskeramikfläche mit einer Dicke von 6 mm, unter welcher das robuste Gehäuse aus Edelstahl sitzt. Mit einer Leistung von 3,2 kW heizt der Starkbrenner deinem Kochgeschirr auf dem gusseisernen Topfträger ordentlich ein, während ein Normalbrenner mit 2,1 kW und ein Hilfsbrenner mit 1,15 kW volle Leistung bringen. Um den Trifecta 3 anzufachen, benötigst du kein zusätzliches Feuer, da der Gasherd mit einer elektrischen Zündung ausgestattet ist. Die Hitzezufuhr kannst du ganz bequem via Drehknopf regulieren.
3-fach effizient, schnell und energiesparend: das Klarstein Trifecta 3 Gaskochfeld mit Triangel-Brennern.
Artikel gehört zur Kategorie: Kochfelder
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.