Hörspiel
Das goldene Einhorn: Als Mia bei Lyria in Centopia landet, gibt es eine riesige Neuigkeit: Lyria bekommt ein Baby. Doch eine Einhorngeburt ist nichts Gewöhnliches. Mia und ihre Freunde müssen die Element-Einhörner um Hilfe bitten, denn den langen, beschwerlichen Weg zur Geburtsgrotte der Einhörner schafft Lyria nicht mehr. Doch da kommt ihnen Gargona, die Generalin Pantheas, in die Quere ... Onchao und das Paradies: Als Mias Armreif ausgerechnet im archäologischen Museum blinkt und sie nach Centopia ruft, braucht sie Vincents Hilfe, um ein stilles Plätzchen zu finden ... In Centopia wird sie bereits von Lyria und Onchao erwartet. Das kleine Einhorn beginnt, sich in Centopia einzuleben. Zur Überraschung aller hat es die wundervolle Begabung, aus Ödland wieder blühendes Land zu machen. Doch die Überraschung ist noch größer, als sich zeigt, dass Onchao auch die verloren geglaubten Trumptusteile aufspüren kann ...
Artikel gehört zur Kategorie: Action- & Spielzeugfiguren
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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