Die Toniebox 2 ist der Audioplayer, der für Kinderhände designt wurde und Kinder jeden Tag in ihrer Entwicklung unterstützt. Entwickelt für kleine Entdeckerinnen und Entdecker stärkt die Toniebox 2 Selbstständigkeit und Selbstvertrauen, während Kinder selbstständig zuhören, spielen und die Welt erkunden. Die Toniebox 2 ist äußerst robust und hält den wildesten Abenteuern mit Stürzen und Stößen stand - mit einer Akkulaufzeit von bis zu 10 Stunden. Dabei bietet sie nicht nur jede Menge Hörspaß: Mit Tonieplay gibt es nun auch bildschirmfreie, interaktive Spiele, Quizze und Herausforderungen zu erleben, bei denen die Kinder immer das Steuer in der Hand haben. Der magische LED-Ring synchronisiert sich dabei mit dem Geschehen, interagiert mit den Liedern und Geschichten der Tonies und leitet durch die Tonieplay-Erlebnisse. Außerdem mit an Bord: Ein Gute-Nacht-Modus, ein Nachtlicht mit Timer und ein Sonnenaufgangswecker mit sanften Melodien. So hilft die Toniebox 2 auch dabei, gesunde Schlafrituale zu etablieren - steuerbar über die tonies App. Zur Verbindung mit Kopfhörern ist außerdem eine Bluetooth-Schnittstelle verbaut. Und natürlich funktioniert die Toniebox 2 auch mit allen älteren Tonie-Figuren. In diesem Play-Set ist neben einem Paw Patrol-Tonie auch eine Tonieplay Disc mit 6 Tonieplay Cards enthalten.
Artikel gehört zur Kategorie: Weihnachtsgeschenke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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