Automatikuhren laufen nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig bewegt werden – sonst steht das Werk still und der nächste Tragemorgen beginnt mit Zeitverlust. Der Klarstein Tokyo 4 hält bis zu vier Automatikuhren präzise aufgezogen und jederzeit einsatzbereit, ohne dass du daran denken musst.
Das Herzstück ist ein japanischer Flüstermotor, der zwischen 15 und 20 dB arbeitet – leiser als ein ruhiges Schlafzimmer. Vier wählbare Umdrehungsprogramme mit 1.200, 1.920, 3.600 oder 4.800 TPD (Umdrehungen pro Tag) und drei Rotationsrichtungen (Rechtslauf, Linkslauf, bidirektional) lassen sich exakt auf die Anforderungen jeder Uhr einstellen. So wird jedes Werk so bewegt, wie der Hersteller es vorsieht – für optimalen Aufzug ohne Überbeanspruchung.
Das Gehäuse im Carbon-Faser-Look mit Aluminiumblende und großem, klarem Acrylglas-Sichtfenster macht den Tokyo 4 zum Blickfang auf dem Schreibtisch oder im Wohnzimmerregal. Das innen liegende, rutschfeste Polster schützt Gehäuse und Glas der Uhren zuverlässig vor Kratzern.
Für Sammler, die mehrere Automatikuhren besitzen, ist ein Uhrenbeweger kein Luxus, sondern sinnvoller Schutz der Investition. Der Klarstein Tokyo 4 eignet sich ebenso als durchdachtes Geschenk für Uhrenliebhaber – edel präsentiert, sofort einsatzbereit.
Gönn deinen Uhren die Pflege, die sie verdienen – hol dir den Klarstein Tokyo 4 und lass deine Automatikuhren ab sofort immer bereit sein.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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