Tempered Glass x 3
Als neues Mid-Tower-Gehäuse der Tower-Serie ist der Tower 600 ein ATX-Gehäuse mit klassischem vertikalem Gehäusedesign und hat eine achteckige Prismenform, die mit den neuesten Motherboards mit versteckten Anschlüssen kompatibel ist. Es unterstützt bis zu 420 mm AIO-Radiator auf der rechten Seite und einen 360 mm AIO-Radiator auf der linken Seite und bietet Platz für bis zu dreizehn 120 mm-Lüfter oder neun 140 mm-Lüfter. Wenn Sie den Tower 600 optisch ansprechender gestalten möchten, können Sie das separat erhältliche 3,9"-LCD-Bildschirm-Kit und das Chassis-Ständer-Kit erwerben, um das Gehäuse aufzurüsten; ersteres zur Anzeige von Komponenteninformationen in Echtzeit und letzteres für eine einzigartige Ansicht mit einer speziellen horizontalen Platzierung. Mit seinem einzigartigen Design und dem reichlichen Platz ist der Tower 600 bereit, das volle Potenzial Ihrer Konfiguration freizusetzen. Der Tower 600 verfügt über drei 3 mm dicke Hartglasplatten auf der Vorderseite und zwei perforierte Platten auf jeder Seite. Alle sind ohne Werkzeug leicht abnehmbar. Der Tower 600 verfügt über gut durchdachte Filter an der Oberseite, Rückseite, den Innenseiten und der inneren Bodenschicht, um das System vor Staub zu schützen. Er kann einen CPU-Kühler mit einer maximalen Höhe von 210 mm, eine GPU mit einer maximalen Länge von 400 mm (ohne Netzteilabdeckung), ein Netzteil mit einer Länge von bis zu 220 mm, drei 2,5-Zoll-SSDs oder insgesamt eine 3,5-Zoll-HDD unterstützen.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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