Der Telekom Speed Home WLAN Verstärker ist die perfekte Lösung für alle, die ihr Heimnetzwerk auf das nächste Level bringen möchten. Mit modernster Wi-Fi 6-Technologie sorgt der Verstärker für eine stabile, schnelle und zuverlässige Internetverbindung, was ideal für Streaming, Gaming und das Arbeiten im Homeoffice ist. Dank einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 4,8 Gbit/s und einer 160 MHz Kanalbandbreite werden Ladezeiten minimiert, Videoanrufe gestochen scharf übertragen und Online-Spiele ohne Verzögerung erlebbar. Mit der innovativen Mesh-WLAN-Technologie erweitert der Verstärker das bestehende WLAN-Netz und verbindet sich mit weiteren Speed Home WLAN-Geräten zu einem nahtlosen, intelligenten Netzwerk. Dadurch erhält jedes verbundene Gerät automatisch das stärkste Signal, wobei der Raum, in dem man sich befindet, keine Rolle spielt. So gehören Funklöcher oder instabile Verbindungen der Vergangenheit an.
Die Einrichtung könnte nicht einfacher sein: Mit nur einem Knopfdruck über die WPS-Taste verbindet sich der Verstärker nahtlos mit dem Telekom-Router, ganz ohne komplizierte Konfiguration. Sollte die Reichweite noch nicht ausreichen, lässt sich das Netzwerk problemlos mit bis zu 5 weiteren Mesh-fähigen Geräten erweitern. Auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit setzt die Telekom mit dem Speed Home WLAN Verstärker neue Maßstäbe, denn das Gehäuse besteht zu 90 % aus recyceltem Kunststoff und die Verpackung wurde vollständig plastikfrei gestaltet. So erhältst Du nicht nur eine leistungsstarke WLAN-Lösung, sondern trägst auch aktiv zum Umweltschutz bei.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.