Das tedee Lock Pro sieht aus wie ein schlichter Türknauf, doch im Inneren steckt hochwertige, smarte Technologie: Das tedee-PRO-Türschloss ermöglicht eine intelligente Steuerung und Zutrittskontrolle per Smartphone, Smartwatch oder Sprachassistent – jetzt auch über Matter over Thread, zusätzlich zu Bluetooth und HomeKit. Trotz des kompakten Designs mit einem Durchmesser von nur 45 Millimetern arbeitet das Motorschloss dank Aluminiumgehäuse auf Innen- und Außenseite besonders leise und zuverlässig.
Das Öffnen und Schließen der Tür erfolgt ganz ohne Schlüssel – bequem per Smartphone, Apple Watch oder Sprachbefehl. Neben der Steuerung über Bluetooth und die tedee-App (Android/iOS) lässt sich das tedee PRO über Matter over Thread oder über HomeKit in bestehende Smart-Home-Umgebungen integrieren. So kann das Schloss einfach über die Home-App und Siri gesteuert sowie in Szenen, Automationen und Gerätegruppen eingebunden werden.
Für die Einbindung in weitere Systeme wie Homey Bridge, Fibaro, Loxone sowie Integrationen über die Web-API wird die separat erhältliche tedee Bridge benötigt.
Mehr Komfort bietet die Auto-Unlock-Funktion der tedee-App: Bei Annäherung öffnet sich die Tür automatisch. Dabei wird die Türfalle kurz eingezogen und die Tür kann anschließend wieder automatisch verriegelt werden. Über die App lassen sich Zugänge von überall aus verwalten – egal ob dauerhaft, zeitlich begrenzt oder wiederkehrend. Ein Aktivitätenprotokoll liefert jederzeit Übersicht darüber, wer das Haus betreten hat.
Für die Montage ist entweder ein spezieller Zylinder (z. B. GERDA-Sicherheitszylinder oder kompatible Drittanbieter-Zylinder mit tedee-Zylinderwelle) oder ein Adapter für bereits vorhandene Zylinder erforderlich. Das Schloss wird auf der Innenseite einfach aufgesteckt und fixiert, die Einrichtung erfolgt über die App. Der integrierte Akku hält zwischen 6 und 14 Monaten und wird bequem mit dem magnetischen Ladekabel geladen, das sich automatisch löst, sobald sich die Tür bewegt.
Highlights:
Technische Daten:
Artikel gehört zur Kategorie: Smart Home
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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