Raclette-Abend mit der ganzen Familie? Der Klarstein Szechuan macht aus jedem gemeinsamen Abend ein Erlebnis – mit 1.350 W Leistung, acht individuellen Raclette-Pfännchen und einer Grillplatte aus Naturstein oder Gusseisen, die Fleisch, Gemüse und Käse gleichzeitig auf den Tisch bringt.
Die runde Grillplatte aus echtem Granit verteilt die Hitze gleichmäßig über die gesamte Fläche – keine kalten Stellen, kein Anbrennen. Die antihaftbeschichtete Oberfläche sorgt dafür, dass Käse und Fleisch sauber lösen, und der stufenlose Temperaturregler mit Kontrollleuchte gibt dir die volle Kontrolle über das Ergebnis.
Acht separate Raclette-Pfännchen bedeuten: Jeder am Tisch schmilzt seinen Käse und grillt nach eigenem Geschmack – ganz ohne Warten und Kompromisse. Ob Fleisch, Gemüse, Brot oder Käse, alles geht gleichzeitig. Der Szechuan ist eine vielseitigere Alternative zum klassischen Fondue und eignet sich genauso für entspannte Familienabende wie für gesellige Partyrunden oder romantische Abende zu zweit.
Mit seinem modernen Design in Rot passt er gut auf jeden Tisch und ist nach dem Abend schnell gereinigt. Ein durchdachtes Geschenk zu Weihnachten, zum Geburtstag oder als Einzugsgeschenk für neue Paare.
Hol dir den Klarstein Szechuan und gönn dir und deinen Gästen Raclette, Fondue und Grillen – alles in einem Gerät.
Artikel gehört zur Kategorie: Tischgrills & Kontaktgrills
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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