Ob Camping, lange Autofahrt oder Festival – mit der Klarstein SwiftFrost 12L hast du immer kalte Getränke und frische Snacks dabei. Die kompakte Kühlbox fasst 12 Liter und kühlt zuverlässig bis –20 °C oder hält Speisen warm bis +20 °C.
Die SwiftFrost 12L läuft sowohl am 12V-Anschluss im Auto als auch an der 230V-Steckdose zu Hause – ein Kabel wechseln, fertig. Dank USB-Kompatibilität funktioniert sie sogar mit einer Powerbank, wenn weder Auto noch Steckdose in der Nähe sind. Zwei Kühlmodi (ECO/MAX) lassen sich je nach Bedarf einstellen, ein Akkuschutz verhindert, dass die Fahrzeugbatterie tiefentladen wird.
Das verriegelte Doppeltürdesign mit umlaufender Dichtung hält die Temperatur auch bei Fahrbahnvibrationen stabil. Die feste Griffschlaufe macht den Transport einfach – egal ob auf dem Campingplatz, an der Anlegestelle oder im Garten eines Wochenendhauses ohne festen Stromanschluss.
Praktisch für alle, die auf Reisen Medikamente kühlpflichtig transportieren müssen – die präzise Temperaturhaltung macht die SwiftFrost 12L auch in diesem Bereich zuverlässig nutzbar.
Dein mobiler Kühlbegleiter für jede Situation: Kühlbox und Wärmebox in einem, flexibles 12V/230V-Netzteil und kompakte Abmessungen – damit sind Getränke und Mahlzeiten immer auf der richtigen Temperatur, egal wo es hingeht. Hol dir die Klarstein SwiftFrost 12L und mach Schluss mit lauwarmen Getränken unterwegs.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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