Frische Eiskreationen ganz nach eigenem Geschmack – der Klarstein Sweet Sundae macht es möglich. Mit großzügigen 5 Litern Fassungsvermögen und 250 W Leistung produziert diese Eismaschine cremiges Eis, seidigen Sorbet oder erfrischenden Frozen Yogurt für die ganze Runde – ganz ohne Vorkühlzeit.
Der eingebaute Kompressor kühlt direkt ab dem Einschalten, sodass kein lästiges Vorfrieren der Schüssel nötig ist. Die automatische Keep-Cool-Funktion hält das fertige Eis nach der Zubereitung fest und frisch – kein Schmelzen, bevor du servierst. Per LCD-Display siehst du jederzeit die verbleibende Zubereitungszeit, und die einstellbare Konsistenz reicht von weichem Soft-Ice bis hin zu festem Speiseeis – alles steuerbar über eine einzige Taste. Der integrierte Soft-Ice-Ausgeber sorgt für das typische Creme-Eis-Erlebnis direkt aus der Maschine.
Gehäuse aus gebürstetem Edelstahl, leicht zu reinigen und für den täglichen Einsatz gebaut. Die herausnehmbare Schüssel und die Rührwerkelemente lassen sich unkompliziert von Hand spülen. Portionierlöffel und Messbecher sind bereits im Lieferumfang enthalten.
Ob Kindergeburtstag, Grillabend oder einfach ein heißer Sommertag – die Klarstein Sweet Sundae liefert selbstgemachtes Eis in unter einer Stunde. Du bestimmst die Zutaten: ohne Konservierungsstoffe, ohne künstliche Aromen, ohne versteckte Zusätze. Funktioniert ebenso mit Rezepten für Sorbet, Frozen Yogurt und vegane Varianten.
Gönn dir echtes Eis-Erlebnis zu Hause – hol dir die Klarstein Sweet Sundae und leg noch heute los.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.