Balkonkraftwerk von SUNNIVA® 1000 W / 800 W
Das hochwertige Balkonkraftwerk von SUNNIVA® mit einer Maximalleistung von 1000 W / 800 W überzeugt durch Qualität und Zuverlässigkeit. Im Lieferumfang enthalten ist ein Mikro-Wechselrichter mit einer Leistung von 800 W, der für den netzkonformen Betrieb ausgelegt ist.
Ob auf dem Balkon, dem Hausdach, der Garage, der Terrasse oder freistehend im Garten - das SUNNIVA® Balkonkraftwerk bietet flexible Einsatzmöglichkeiten und unterstützt eine nachhaltige Eigenstromversorgung.
Mit zusätzlicher bifazialer Energieausbeute.
Mit der Fähigkeit, Sonnenlicht von beiden Seiten einzufangen, kann dieses bifaziale 500-Watt-Solarmodul im Vergleich zu herkömmlichen Solarmodulen mehr Energie liefern.
Produkt-Highlights:
SOLARMODULE
LIEFERUMFANG
Hinweise: Die Dekoration ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Die Lieferung unserer Produkte auf die Inseln ist nicht möglich.
Rechtliche & Netztechnische Warnhinweise:
¹ Hinweis zum bifazialen Mehrertrag: Der Wert von 30 % beschreibt den theoretischen Maximalgewinn der Modulrückseite unter idealen Laborbedingungen (sehr heller Untergrund / hohe Albedo). Im alltäglichen Praxisbetrieb liegt der realistische Mehrertrag der Module abhängig von Aufstellwinkel, Untergrund und Sonneneinstrahlung. Bei Anlagen mit einem auf 800 Watt begrenzten Wechselrichter wird die maximale Momentanleistung in den Mittagsspitzen elektronisch abgeregelt; der bifaziale Mehrertrag führt hier vor allem zu einer längeren und stabileren Stromerzeugung in den Morgen-, Abend- und Übergangszeiten.
Rechtliche & Netztechnische Warnhinweise: Voraussetzungen für 0 % UStG (Steuerbefreiung): Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt nur bei der Installation nahe/auf Privatwohnungen oder öffentlichen/gemeinnützigen Gebäuden bis max. 30 kWp. Hinweis: Mit dem Kauf bestätigt der Käufer rechtlich bindend das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
Entsorgungs- und Umweltgesetze: Ausweisung der Registrierungsnummern nach dem Batteriegesetz (BattG DE62881384) und Elektrogesetz (ElektroG DE53396155).
Elektrische Sicherheit & Verkabelung (Reihenschaltung / Überspannung)
VERBOT DER REIHENSCHALTUNG (Solarmodule): Module dürfen ausschließlich parallel (unter Nutzung der Y-Stecker) angeschlossen werden. Eine Reihenschaltung führt zur sofortigen Zerstörung der Elektronik und zum Garantieverlust. Balkonkraftwerke (Erzeugungsanlage) mit einer Wechselrichterleistung über 800W müssen durch eine Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Artikel gehört zur Kategorie: Balkonkraftwerke
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Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
tolles Produkt, wie beschrieben
Bewertet: 04.09.2026 | Melden