Kaminatmosphäre ohne Schornstein, ohne Handwerker, ohne Asche – der Klarstein Studio 5 bringt das Knistern des Feuers ins Wohnzimmer, ins Schlafzimmer oder ins Esszimmer. Einfach einstecken, anlehnen und genießen.
Das 3D-LED-Flammenspiel täuscht echtes Feuer so überzeugend nach, dass selbst Besucher zweimal hinschauen – dabei entsteht kein Funken, kein Rauch, keine Gefahr. Ideal auch im Kinderzimmer. Die Heizleistung lässt sich stufenlos zwischen 1.000 W und 2.000 W regeln; der eingebaute Thermostat hält die gewünschte Raumtemperatur automatisch konstant, ohne dass du eingreifen musst.
Das digitale Display zeigt Zieltemperatur und verbleibende Laufzeit auf einen Blick. Ein Überhitzungsschutz schaltet das Gerät sofort ab, sollte es zu warm werden – der Kippsicherheitsschalter sorgt zusätzlich dafür, dass bei versehentlichem Umkippen die Heizung sofort stoppt. Die abnehmbare Zierblende lässt sich problemlos reinigen, ohne das Gerät auseinanderzubauen.
Kein Kamin-Umbau, keine Genehmigung, keine Asche: Der Studio 5 verwandelt jede Wand in einen Blickfang – ob in der Mietwohnung, im Einfamilienhaus oder im Hotelzimmer. Anschließen und fertig. Geprüft nach CE-Sicherheitsnormen der EU, betrieben an jeder haushaltsüblichen Steckdose (220–240 V, 50 Hz).
Gönn dir echte Kaminatmosphäre ohne Kompromisse – hol dir den Klarstein Studio 5 und mach jedes Zimmer zum Wohlfühlraum.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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