Kaminatmosphäre ohne Schornstein, ohne Montage, ohne Asche – der Klarstein Studio Arc 10 Smart verwandelt jede Wand in einen echten Blickfang. Ob Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Esszimmer: Mit 1.800 W Heizleistung und realistischem 3D-LED-Flammeneffekt bringt dieses Elektrokamin Wärme und Gemütlichkeit in jeden Raum.
Die LED-Flammensimulation erzeugt ein täuschend echtes Flackern – ganz ohne offenes Feuer, ohne Rauch und ohne Abgase. Das macht den Studio Arc 10 Smart auch fürs Kinderzimmer geeignet. Die Heizleistung lässt sich zwischen 1.000 W und 2.000 W stufenweise einstellen; der integrierte Thermostat hält die gewünschte Raumtemperatur automatisch und präzise – kein ständiges Nachjustieren nötig. Das digitale Display zeigt Solltemperatur und verbleibende Zeitschaltuhrzeit auf einen Blick.
Sicherheit ist durchgedacht: Der Kippschutz-Abschalter stoppt die Heizung sofort, sobald das Gerät umfällt. Die abnehmbare Dekorblende lässt sich mühelos reinigen – ohne Werkzeug, ohne Demontage.
Kein Kamin-Umbau, kein Handwerker, keine Folgekosten durch Brennstoff oder Schornsteinreinigung. Deshalb ist der Klarstein Studio Arc 10 Smart besonders beliebt in Mietwohnungen, Einfamilienhäusern und überall dort, wo ein echter Kamin nicht möglich ist. Das Gerät erfüllt die CE-Sicherheitsnormen der EU und ist in Weiß, Schwarz oder Edelstahl erhältlich.
Hol dir die Wärme eines Kamins – ganz ohne Kompromisse. Bestell den Klarstein Studio Arc 10 Smart heute und erlebe, wie schnell sich ein Raum in eine Wohlfühloase verwandelt.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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