Morgens kein Café aufsuchen, nachmittags keinen Umweg über die Kaffeebar – der Klarstein SteelPresso Slim holt dir Espresso in Barista-Qualität direkt in die Küche. Mit 1.350 W Leistung und 20 Bar Pumpendruck liegt er auf dem Niveau professioneller Siebträgermaschinen – und passt trotzdem in jede kleine Küche.
Der 20-Bar-Pumpendruck sorgt für eine vollständige Extraktion der ätherischen Öle und Aromastoffe aus dem Kaffeemehl. Das Ergebnis: ein cremiger Espresso mit dichter Crema-Schicht, wie es ein guter Barista zieht. Die Dampfdüse schäumt kalte Milch zu samtigem Mikroschaum – ideal für Cappuccino, Latte macchiato und Flat White.
Der herausnehmbare Wassertank (1,2 l) lässt sich ohne Demontage der Maschine entnehmen und ist spülmaschinengeeignet. Das Druckentlastungsventil baut Restdruck im System ab, bevor der Siebträger geöffnet wird. Die Tassenvorwärmung über die Oberhitze stellt sicher, dass die Serviertemperatur stimmt.
Kompatibel mit ESE-Pads und gemahlenem Kaffee – du behältst die Wahl. Ob zu Hause, im Homeoffice oder im Büro: Der SteelPresso Slim macht sich überall bezahlt. Auch als Geschenk für Kaffeeliebhaber eine sichere Wahl.
Hol dir den Klarstein SteelPresso Slim und genieß jeden Morgen Espresso, der sich nichts vom Café wünschen muss.
Maße: 31 x 15,6 x 31,7 cm (LxTxH)
Gewicht: 3,6 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Kaffeemaschinen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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