für 2.000ml Slush, 220 Watt Kompressor
Der Slush Maker FDM 2 bereitet im Handumdrehen erfrischende Slushs, cremige Milchshakes und fruchtige Cocktails, perfekt auf Ihren Geschmack abgestimmt. Das multifunktionale Gerät vereint clevere Technik mit höchstem Bedienkomfort: Vollautomatische Kühlung, sechs Programme und fünf wählbare Texturen sorgen dafür, dass jeder Drink die ideale Konsistenz bekommt. So lassen sich Lieblingsgetränke schnell, einfach und flexibel zubereiten. Für kleine Runden, gemütliche Abende oder spontanen Genuss zwischendurch. Dank vollautomatischer Kühlung und sechs cleveren Programmen sind Ihre Drinks in nur 15 bis 40 Minuten bereit. Kein Vorkühlen, kein Warten, einfach starten und genießen. Mit einem effektiven Nutzvolumen von 1,5 Litern (2 Liter Fassungsvermögen) versorgen Sie problemlos Familie und Freunde mit erfrischenden Getränken. Und weil Geschmack so individuell ist wie jeder Anlass, lassen sich fünf Texturen einstellen: von herrlich cremig bis erfrischend-crunchy. Das LED Display mit Touch Control macht die Bedienung intuitiv und übersichtlich, während die Zeitvorwahl von bis zu 24 Stunden maximale Flexibilität bietet. Nach dem Genuss übernimmt das automatische Reinigungsprogramm die Arbeit – und dank leichter Zerlegbarkeit ist auch die Handreinigung besonders unkompliziert. Für ein rundum gutes Gefühl sorgen außerdem Kindersicherung, rutschfeste Gummifüße und das umweltfreundliche Kühlmittel R290. So verbinden sich Komfort, Sicherheit und Nachhaltigkeit zu einem Gesamtpaket, das jeden Drinkmoment besonders macht.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.