Dry Aging wie im Steakhouse – nur in deiner Küche: Die Klarstein Steakhouse 88 bietet mit 88 Litern Nutzvolumen und präziser Klimakontrolle alles, was echtes Trockenreifen braucht. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Hygiene – alles unter Kontrolle, ohne Kompromisse bei Qualität oder Design.
Der einstellbare Feuchtigkeitsbereich von 60–85 % schafft zusammen mit einem Temperaturbereich von 1–25 °C die idealen Bedingungen für Dry Aging. Steaks, Salami, Schinken und Trockenfleisch reifen gleichmäßig – dank des ventilierten Umluftsystems, das die Luft gleichmäßig durch die gesamte Kammer zirkuliert. Der Aktivkohlefilter hält die Luft frisch und neutralisiert unerwünschte Gerüche.
Durch die Panorama-Glastür mit Doppelverglasung lässt sich der Reifeprozess jederzeit beobachten – ganz ohne Öffnen des Geräts. Das integrierte LED-Licht sorgt dabei für eine klare Sicht auf den Inhalt. Das UVC-System hält die zirkulierende Luft keimfrei und sorgt für hygienische Reifebedingungen.
Fleischliebhaber, BBQ-Enthusiasten und ambitionierte Hobbyköche finden in der Steakhouse 88 ein Gerät, das keine Wünsche offenlässt. Ob als persönliches Upgrade oder als Geschenkidee für Gourmets – diese Dry-Aging-Reifekammer macht den Unterschied auf dem Teller spürbar.
Warum die Klarstein Steakhouse 88? 88 Liter Kapazität, präzise Feuchtigkeitsregelung von 60–85 % und eine stabile Temperaturkontrolle von 1–25 °C liefern Ergebnisse auf dem Niveau professioneller Steakhouse-Restaurants – für zuhause oder den Gastronomiebetrieb. Steaks, Salami, Schinken, Trockenfleisch und Charcuterie – für jede Art der Fleischreifung das richtige Klima.
Hol dir die Klarstein Steakhouse 88 und erlebe den Unterschied, den echtes Dry Aging auf dem Teller macht.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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