Steaks wie im Spitzenrestaurant – direkt aus deiner eigenen Reifekammer. Die Klarstein Steakhouse 352 bietet 352 Liter Reiferaum, präzise steuerbare Bedingungen und Energieeffizienzklasse C – für alle, die beim Dry Aging keine halben Sachen machen.
Temperatur und Luftfeuchtigkeit sind die beiden entscheidenden Faktoren beim Dry Aging. Die Steakhouse 352 hält die Temperatur stabil im Bereich von 1–25 °C und regelt die Luftfeuchtigkeit exakt zwischen 60 und 85 % – damit entstehen dieselben kontrollierten Bedingungen, die professionelle Steakhouse-Küchen nutzen. Ob Rindersteaks, Salami, Schinken oder Charcuterie: Das Reifeergebnis spricht für sich.
Hinter der doppelverglasten Panoramatür lässt sich der Reifeprozess jederzeit beobachten, ohne das Klima in der Kammer zu stören. Der gleichmäßig zirkulierende Luftstrom sorgt für homogene Reifebedingungen im gesamten Innenraum. Das antibakterielle UVC-System hält die Luft keimfrei, der Aktivkohlefilter bindet Gerüche zuverlässig.
Einrichtung ganz nach Bedarf: Fleisch lässt sich am Edelstahlstab aufhängen oder auf den Edelstahlrosten lagern. Das Touchscreen-Bedienfeld an der Außenseite macht die Einstellung von Temperatur und Feuchte denkbar einfach. Freistehend oder als Einbaugerät – die Steakhouse 352 passt in den Haushalts- als auch in den Gastronomiebereich.
Hol dir die Klarstein Steakhouse 352 und erlebe, was Dry Aging wirklich bedeutet – vom ersten Schnitt an.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.