Wer einmal ein selbst gereiftes Dry-Aged-Steak gegessen hat, will nie wieder zurück zum Supermarktfleisch. Die Klarstein Steakhouse Pro macht genau das möglich – mit 98 Litern Nutzraum und den präzisen Bedingungen, die professionelle Steakhäuser für ihre Reifung nutzen.
Der Temperaturbereich von 1–25 °C und die einstellbare Luftfeuchtigkeit (60–85 %) schaffen ein kontrolliertes Klima, das echtes Dry Aging erst möglich macht. Rindfleisch, Salami, Schinken oder Trockenfleisch – jede Fleischart findet hier die optimale Reifungsumgebung. Das Glasfront-Design erlaubt einen Blick auf den Reifeprozess, ohne die Temperatur zu unterbrechen. Der eingebaute Aktivkohlefilter hält die Luft im Inneren frisch und neutral.
Der gleichmäßige Luftumlauf sorgt für eine homogene Reifung in der gesamten Kammer – kein Spot wird bevorzugt behandelt, kein Stück bleibt zurück. Das UVC-System zur mikrobiellen Luftreinigung lässt sich automatisch oder manuell aktivieren und hält die Hygiene dauerhaft im Griff.
Ob für ambitionierte Hobbyköche, BBQ-Enthusiasten oder als außergewöhnliches Geschenk für Fleischliebhaber – die Klarstein Steakhouse Pro bringt die Qualität eines Premiumrestaurants direkt in die Küche oder den Gastronomiebereich.
Hol dir das beste Steak, das du je gegessen hast – und reif es selbst.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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