Frische Luft im Sommer, gleichmäßige Wärme im Winter – der Klarstein Spin Doctor macht beides möglich, und das für nur 55 W Stromverbrauch.
Wo herkömmliche AC-Ventilatoren deutlich mehr Strom verbrauchen, arbeitet der Spin Doctor mit gerade einmal 55 W – das sind 70–80 % weniger als vergleichbare Geräte. Dabei bewegt er bis zu 9.963 m³/h Luft und verteilt sie gleichmäßig im Raum. Ob Wohnzimmer, Schlafzimmer oder großes Büro mit hoher Decke: Der Deckenventilator sorgt das ganze Jahr für angenehmes Raumklima, ohne die Stromrechnung spürbar zu belasten.
Die Rotorblätter aus Edelstahl sind auf langlebigen, geräuscharmen Betrieb ausgelegt. Der CE-zertifizierte AC-Motor mit stufenloser Drehzahlregelung läuft sicher an 220–240 V. Per Fernbedienung mit programmierbarem Timer lässt sich der Ventilator bequem vom Sofa oder aus dem Bett steuern – kein Aufstehen nötig. Die Deckenmontage ist für Standardinstallationen ausgelegt; für den Anschluss an die Hausinstallation sollte ein Elektriker hinzugezogen werden.
Im Sommer verteilt der Spin Doctor kühle Luft durch den Raum; im Winter lässt er die warme Luft, die sich unter der Decke sammelt, nach unten zirkulieren – das reduziert den Heizaufwand spürbar. Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Restaurants, Cafés oder überdachte Außenbereiche: überall dort, wo dauerhafter Komfort gefragt ist, macht dieser Deckenventilator eine gute Figur.
Maximale Lautstärke von 60 dB – leiser als ein normales Gespräch. Elegantes Edelstahlgehäuse, das in jeden Einrichtungsstil passt. Und ein Energieverbrauch, der selbst bei Dauerbetrieb kaum ins Gewicht fällt. Der Klarstein Spin Doctor ist keine Saisonlösung – er ist eine dauerhafte Investition in Wohnkomfort.
Hol dir das ganze Jahr angenehmes Raumklima – bestell den Spin Doctor heute.
Artikel gehört zur Kategorie: Ventilatoren
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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