Wenig Platz, aber keine Lust auf Kompromisse? Der Klarstein Solve Mini-Kühlschrank mit 48 Litern Fassungsvermögen macht aus jedem Schreibtisch, jeder Hotelecke und jedem Studentenzimmer einen vollwertigen Kühlplatz – leise, zuverlässig und mit durchdachtem Design.
Mit maximal 39 dB arbeitet der Kompressor so ruhig, dass er im Schlafzimmer, im Homeoffice oder in der Bibliothek kaum auffällt. Die Kompressorkühlung hält Temperaturen zwischen 0 und 10 °C gleichmäßig über den gesamten Innenraum – ob Getränke, Speisen, Medikamente oder Kosmetik. Der mechanische Drehregler lässt sich intuitiv bedienen, die herausnehmbare Gitterablage und zwei Türablagen bieten flexible Stauraummöglichkeiten für Flaschen, Dosen und mehr.
Die kompakten Abmessungen erlauben es, die Solve unter den Schreibtisch, ins Regal oder in die Zimmerecke zu stellen – kein Einbauen, einfach anstecken und loskühlen. Die höhenverstellbaren Füße sorgen für sicheren Stand auch auf unebenem Untergrund. Die Innenoberflächen lassen sich mühelos reinigen.
Die Klarstein Solve ist die erste Wahl für Studierende im Wohnheim, Berufspendler im Homeoffice, Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Büros und Wohnmobile. Wer einen großen Kühlschrank schlicht nicht braucht oder nicht hat – hier ist die Lösung. Auch als Geschenk beim Einzug in die erste eigene Wohnung eine echte Empfehlung.
Hol dir die Klarstein Solve und genieß kühle Getränke und frische Lebensmittel – genau dort, wo du sie brauchst.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.