Heißer Sommer, große Runde, keine Lust auf gekaufte Massenware: Der Klarstein Snowberry & Choc macht aus frischen Zutaten in 30–40 Minuten echtes Eis – cremig, selbstgemacht, ohne Zusatzstoffe. 1,2 Liter Fassungsvermögen, 135 W Leistung und ein eingebauter Kompressor sorgen dafür, dass du nicht vorfrieren, nicht warten und nicht planen musst.
Der eingebaute Kühlkompressor ist der entscheidende Unterschied: Keine vorgekühlte Schüssel, keine Vorbereitung am Vortag. Einfach Zutaten rein, Deckel drauf – nach 30–40 Minuten ist die Eismaschine fertig. Die automatische Keep-Cool-Funktion hält das fertige Eis anschließend für bis zu 1 Stunde auf Temperatur, ohne dass es schmilzt. Das LCD-Display zeigt die verbleibende Zubereitungszeit an, damit du genau weißt, wann serviert wird. Über den einstellbaren Zeitgeber mit automatischer Abschaltung läuft alles sicher und ohne Aufsicht ab.
Ob weiches Softeis, festes Gelato oder fruchtiges Sorbet – die einstellbare Konsistenz lässt sich per Knopfdruck von weich bis fest regulieren. Behälter und Rührpaddel aus Edelstahl erfüllen Lebensmittelnormen und lassen sich unkompliziert unter fließendem Wasser oder in der Spülmaschine reinigen. Das Gehäuse aus gebürstetem Edelstahl ist robust und pflegeleicht.
Im Lieferumfang enthalten: Portionierungsschaufel und Messbecher. Mit dem Klarstein Snowberry & Choc bestimmst du selbst, was ins Eis kommt – ganz ohne Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder versteckte Zucker. Kompatibel mit Rezepten für Sorbet, Frozen Yogurt und vegane Varianten.
Gönn dir und deiner Familie den Geschmack von echtem Hauseis – hol dir den Klarstein Snowberry & Choc und leg noch heute los.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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