Wenn die Temperaturen fallen, muss die Terrasse nicht leer bleiben. Der Klarstein Smartwave Infrarot-Außenheizstrahler mit 2.400 W sorgt für sofortige Wärme auf Terrasse, im Garten oder in der Außengastronomie – ohne Vorheizzeit, ohne Lärm, bei jedem Wetter.
Der Smartwave arbeitet mit Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich 2–10 µm: Die Strahlung erwärmt direkt Personen und Oberflächen, nicht die Luft – das bedeutet angenehme Wärme auch bei Wind oder in offenen Außenbereichen. Die Keramikstrahlerröhre ist auf eine Lebensdauer von über 10.000 Stunden ausgelegt und bleibt damit jahrelang wartungsfrei. Ein integrierter Wärmeschutzschild verhindert den direkten Kontakt mit dem Heizelement, der einstellbare Neigungswinkel lenkt die Infrarotstrahlung präzise dorthin, wo sie gebraucht wird.
Für den Dauereinsatz im Freien ist der Smartwave nach zertifiziert – geschützt gegen Spritzwasser und Staub. Die CE-zertifizierte Konstruktion entspricht den EU-Sicherheitsnormen. Gesteuert wird komfortabel per Fernbedienung; Thermostat und Zeitschaltuhr lassen sich individuell programmieren, und ein automatischer Überhitzungsschutz schaltet das Gerät im Bedarfsfall selbsttätig ab. Betrieb an 220–240 V, 50 Hz – direkter Anschluss an die Haushaltssteckdose.
Terrasse, Restaurantterrasse, Biergarten, Hotellounge: Der Smartwave verlängert die Außensaison um bis zu 4–6 Monate. Erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahl – für Wand- oder Deckenmontage.
Hol dir den Klarstein Smartwave und nutz deine Terrasse das ganze Jahr.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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