Kalte Wände, trockene Luft, surrende Heizlüfter – wer kennt das nicht. Der Klarstein SmartFlow löst das Problem anders: 700 W Infrarotwärme, die direkt Oberflächen und Menschen erwärmt, nicht die Luft. Das Ergebnis fühlt sich an wie Sonnenwärme – angenehm, gleichmäßig, ohne Zugluft.
Infrarotheizung funktioniert grundlegend anders als konventionelle Elektroheizungen: Das Panel strahlt Wärme aus, die Wände, Möbel und Körper direkt aufheizt. Kein Staubaufwirbeln, keine trockene Atemluft, keine Anlaufzeit – nach 2–3 Minuten ist die Wärme spürbar. Die Energieeffizienzklasse A bedeutet bis zu 50 % niedrigere Betriebskosten im Vergleich zu herkömmlichen Elektroheizern.
Das Gehäuse aus robustem Aluminium mit hochwertigem Lackfinish ist unempfindlich gegenüber mechanischen Belastungen und lässt sich mit einem feuchten Tuch abwischen. Zur Wandmontage oder Deckenmontage mit Standarddübeln ist kein Fachhandwerker erforderlich.
Weil der SmartFlow geräuschlos arbeitet und keine Luftbewegung erzeugt, eignet er sich besonders für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice – überall dort, wo Konvektoren durch Luftzirkulation Staub aufwirbeln. Das schlichte Panel aus Glas oder Aluminium fügt sich nahtlos in moderne Wohnräume ein und lässt sich das ganze Jahr über nutzen – als Hauptheizung oder als Ergänzung zur bestehenden Heizungsanlage.
Gönn dir wirkungsvolles, geräuscharmes Heizen ohne trockene Luft – hol dir den Klarstein SmartFlow und spür den Unterschied ab der ersten Minute.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.