Uhrenliebhaber und Sammler wissen: Automatikuhren müssen stetig in Bewegung gehalten werden, damit sie nicht stehen bleiben oder gar das Uhrenöl im Inneren verharzt. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn man mehr als eine dieser wertvollen Uhren sein eigen nennt oder sie für einige Zeit nicht tragen kann. Hier schafft der Klarstein Sindelfingen Uhrenbeweger Abhilfe, indem er Automatikuhren unermüdlich in Schwingung versetzt und ihr Uhrwerk in steter Bewegung hält.
Als Uhrenaufnahme dient ein edles schwarzes Samtkissen, dass jede Uhr elegant in Szene setzt. Auch Uhren mit einem langem Band finden festen Sitz durch eine aufsteckbare Erweiterung. Eine Klarsichtabdeckung schützt den wertvollen Chronometer vor Staub und Schmutz. Zur Rotation der Uhr stehen vier Modi zur Auswahl, die sie mit unterschiedlichen Intervallen entweder links- oder rechtsherum oder in wechselnder Drehrichtung in Bewegung halten. Insgesamt kann die Uhr entweder mit 650, 900, 1200 oder 1500 Umdrehungen pro Tag rotiert werden.
Der Klarstein Sindelfingen Uhrenbeweger besitzt einen ausgesprochen laufruhigen Motor, dessen Arbeitsgeräusch selbst aus nächster Nähe kaum wahrzunehmen ist. Dadurch eignet er sich sehr gut zur Aufstellung im Schlaf- oder Arbeitszimmer. Seinen Strom erhält das Gerät über ein 4V 500mAh Netzteil. Besonders geeignet ist der Sindelfingen Uhrenbeweger allerdings für die stilvolle Präsentation: Das konische, an einen Scheinwerfer erinnernde Gehäuse setzt gekonnt ein Spotlight auf den enthaltenen Chronometer. Die nach vorn und leicht nach oben gerichtete Sichtöffnung macht ihn besonders zur Aufstellung in Vitrinen oder auf Borden geeignet.
Verfügbare Farben: schwarz, weiß (Artikel 10029112), rot (Artikel 10029114)
Artikel gehört zur Kategorie: Armbanduhren
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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