Kein sichtbarer Dunstabzug, kein Stilbruch in der Küche: Die Klarstein Simplica verschwindet hinter der Schranktür und leistet dabei mit bis zu 440 m³/h zuverlässige Arbeit. Wer eine aufgeräumte Küche ohne sichtbare Geräte schätzt, findet hier die passende Lösung.
Die Simplica ist als Einbauhaube für den Oberschrank konzipiert – von außen sieht man nichts, die Technik bleibt vollständig verborgen. Mit drei Leistungsstufen lässt sich die Absaugleistung flexibel anpassen. Dank der Umluftfunktion ist der Einbau auch ohne Abluftanschluss nach außen möglich – der optionale Aktivkohlefilter übernimmt dann die Geruchsfilterung. Der Aluminiumfettfilter fängt Fett und Schmutz aus der Küchenluft auf und ist spülmaschinenfest, was die Reinigung erheblich vereinfacht. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochstelle für eine bessere Übersicht beim Kochen.
Durch die geringe Bauhöhe greift die Haube minimal in den Schrankraum ein – ideal für Küchen, in denen jeder Zentimeter zählt. Die einheitliche Frontgestaltung bleibt erhalten, weil die Haube vollständig hinter der Schranktür verschwindet.
Die Klarstein Simplica ist die erste Wahl für alle, die eine leistungsstarke Dunstabzugshaube wünschen, ohne das Erscheinungsbild ihrer Küche zu verändern – besonders in kompakten oder minimalistisch gestalteten Küchen.
Warum die Klarstein Simplica? 440 m³/h Absaugleistung, spülmaschinenfester Fettfilter, LED-Beleuchtung und flexible Einbaumöglichkeiten – alles in einer Haube, die man nicht sieht. Hol dir die Klarstein Simplica und genieße eine Küche, in der die Technik sich dem Design unterordnet.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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