Schluss mit Rauschen und Signalausfall: Das Auna Silver/Black Star Mini bringt DAB+, FM, Internetradio und Bluetooth in einem kompakten Gerät zusammen – klarer Klang, hunderte Sender, überall im Zuhause.
Das Silver/Black Star Mini ist mehr als ein Radio. Es vereint DAB+/FM-Empfang, WLAN-Internetradio, Bluetooth 5.0 und einen flexibel platzierbaren TWS-Lautsprecher in einem eleganten Gehäuse mit Aluminium-Frontpanel und MDF-Holzoptik. Die Stereo-Endstufe liefert 2 × 10 W RMS – genug Druck für Küche, Schlafzimmer oder Arbeitszimmer. DAB+ empfängt über 100 Sender im Frequenzbereich 174–240 MHz ohne Interferenzrauschen; der FM-Tuner (87,5–108 MHz) springt automatisch ein, wo DAB+-Abdeckung fehlt.
Das Gerät misst 15–20 cm und findet auf jedem Nachttisch, jeder Küchenzeile oder jedem Schreibtisch Platz. Das 2,8" (7 cm) große HCC-TFT-Farbdisplay zeigt Senderinfo, Uhrzeit und Weckzeit auf einen Blick. Per Air Music Control App, beiliegender Fernbedienung oder direkt am Gerät lässt sich alles komfortabel steuern. Zum Laden von Smartphones steht ein USB-Port bereit; AUX-Eingang (3,5 mm) und Kopfhörerausgang (3,5 mm) runden die Anschlüsse ab.
Ein durchdachtes Geschenk für alle, die täglich Radio hören – ob als Upgrade vom alten FM-Gerät oder als Erstausstattung für ein neues Zimmer.
Hol dir das Auna Silver/Black Star Mini und genieß digitales Radio in echter Stereoqualität – jeden Tag.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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