Wer beim Kochen keinen Dunst, keine Fettspritzer und keine hartnäckigen Gerüche in der Küche haben möchte, braucht einen Dunstabzug, der mitdenkt. Die Schräghaube Klarstein Silver Lining 90 leistet genau das – mit einer Absaugleistung von 542 m³/h zieht sie Kochdünste, Fettpartikel und Gerüche zuverlässig ab, bevor sie sich in der Küche festsetzen.
Das schräge Frontglas aus schwarzem Sicherheitsglas oder Edelstahl sorgt für ein modernes, aufgeräumtes Küchenambiente – deutlich eleganter als eine klassische Kaminhaube. Die Schrägfläche lenkt den Luftstrom direkt in die Filter, unabhängig von der Einbauhöhe. Bei maximalem Betrieb bleibt die Haube mit 67 dB angenehm leise – kein störendes Rauschen beim Kochen.
Der Aluminiumfettfilter hält Fettpartikel zurück und lässt sich einfach in der Spülmaschine reinigen – kein mühsames Schrubben, keine teuren Ersatzteile. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche effizient und verbraucht mit 2 × 1,5 W deutlich weniger Energie als herkömmliche Halogenlampen.
Flexibel beim Einbau: Die Silver Lining 90 lässt sich wahlweise im Abluft- oder Umluftbetrieb betreiben. Für den Umluftbetrieb ist ein passender Aktivkohlefilter (Artikel 10030983) erhältlich – so ist die Haube auch ohne Außenluftanschluss einsetzbar. Ideal für kleine bis mittelgroße Küchen mit Standardraumhöhen und eine beliebte Wahl bei Küchenrenovierungen.
Montage 65–75 cm über der Kochfläche für optimale Absaugleistung. Edelstahlflächen lassen sich mühelos abwischen. Hol dir die Klarstein Silver Lining 90 – und koch endlich ohne Dunst.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.