Der Silk'n VacuPedi Hornhautentferner sorgt für glatte, gepflegte und geschmeidige Füße wie nach einer professionellen Pediküre. Das innovative Gerät entfernt Hornhaut, trockene Haut und verhärtete Stellen effektiv, schonend und besonders hygienisch.
Dank der integrierten Vakuum-Technologie werden gelöste Hautpartikel direkt während der Anwendung aufgesaugt. Dadurch bleibt die Umgebung sauber und die Behandlung deutlich angenehmer als bei herkömmlichen Hornhautentfernern. Die leistungsstarke Schleifscheibe arbeitet mit bis zu 1.550 Umdrehungen pro Minute und sorgt bereits nach wenigen Anwendungen für sichtbar weichere Füße.
Mit zwei Geschwindigkeitsstufen kann die Intensität individuell an unterschiedliche Hauttypen und Anwendungsbereiche angepasst werden. Die drei mitgelieferten Schleifscheiben ermöglichen eine optimale Behandlung von leichter bis stärker ausgeprägter Hornhaut.
Der integrierte Akku sorgt für maximale Bewegungsfreiheit und ermöglicht eine komfortable, kabellose Nutzung. Das ergonomische Design liegt sicher in der Hand und erlaubt eine präzise Anwendung auch an schwer erreichbaren Stellen. Die austauschbaren Filter und die einfache Reinigung machen den VacuPedi besonders alltagstauglich.
Highlights:
Lieferumfang:
Mit dem Silk'n VacuPedi genießen Sie jederzeit gepflegte und samtweiche Füße. Die Kombination aus leistungsstarker Hornhautentfernung, integriertem Saugsystem und kabellosem Komfort macht ihn zum idealen Begleiter für die regelmäßige Fußpflege zu Hause.
Artikel gehört zur Kategorie: Wärme- & Massagegeräte
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.