Wer keine Lust mehr hat, nach dem Essen minutenlang am Spülbecken zu stehen, findet in der Klarstein SilentScrub eine echte Alternative. Der kompakte Tischgeschirrspüler braucht keinen Festanschluss – einfach an den Wasserhahn anschließen, Geschirr rein, Programm wählen, fertig. Und das bei gerade mal 5,9 Litern Wasserverbrauch pro Zyklus – das Händewaschen des gleichen Geschirrbergs braucht drei- bis viermal so viel.
Mit 7 Waschprogrammen lässt sich die SilentScrub auf verschiedene Geschirrtypen und Verschmutzungsgrade einstellen – darunter spezielle Modi für Gläser, Kindergeschirr und sogar Obst. Das Edelstahlinnere widersteht Reinigungsmitteln und Abrieb deutlich länger als Kunststoff, der verstellbare Oberkorb passt sich verschiedenen Glas- und Topfhöhen an, ohne Umbauen.
Der Motor arbeitet mit nur 55 dB – leiser als ein normales Gespräch. Damit läuft die Maschine auch abends oder nachts, ohne die ganze Wohnung zu stören. Für Paare, WGs, Familien mit Kleinkind oder alle, die in der Küche keine Kompromisse wollen, aber keinen Platz für ein Einbaugerät haben.
Ob Wohnung, Ferienwohnung, Büro, Wohnmobil oder Campingplatz – die SilentScrub ist dort einsatzbereit, wo ein Wasserhahn ist. Kein Installateur, kein Aufwand, sauberes Geschirr von Tag eins an.
Hol dir die Klarstein SilentScrub und mach Schluss mit dem täglichen Abwasch von Hand.
Artikel gehört zur Kategorie: Geschirrspüler
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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