Kaltes Getränk, wann immer du willst – die Klarstein Silent Cool mit 30 Litern Fassungsvermögen macht deinen Wohnbereich, dein Büro oder dein Gartenhaus zum entspannten Minibar-Erlebnis.
Das geräuschlose Peltier-Kühlsystem arbeitet ohne Kompressor – und mit gerade einmal 27 dB(A) läuft die Silent Cool leiser als ein normales Gespräch. Kein Brummen, keine Vibrationen. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 5 und 15 °C einstellen: ideal für Bier, Weißwein, Sekt und alkoholfreie Getränke gleichermaßen.
Das Glastür-Design mit LED-Innenbeleuchtung gibt jederzeit den Überblick über den Inhalt – ganz ohne Öffnen. Die herausnehmbare Ablage und die Türfächer nehmen Flaschen, Dosen und Tetrapaks unterschiedlicher Größen auf, sodass die Kühlkapazität flexibel genutzt werden kann.
Ob Wohnzimmer, Homeoffice, Hotelzimmer, Fitnessraum oder Gaming-Ecke – die kompakten Abmessungen der Silent Cool machen sie zur vielseitigen Getränkekühlvitrine für jeden Einsatzort. Auch als Geschenk eine sichere Wahl.
Warum die Klarstein Silent Cool? 30 Liter Kapazität, maximal 27 dB(A) Betriebsgeräusch, thermoelektrisches Kühlsystem ohne Kompressor und ein durchdachtes Glasfront-Design – eine Getränkekühlvitrine, die genauso gut aussieht, wie sie kühlt. Geeignet für Haushalt, Büro, Bar und Gastronomie.
Getränkekühlschrank · Getränkekühlvitrine · Mini-Kühlschrank – Klarstein Silent Cool
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.