Guter Wein verdient die richtigen Bedingungen – die Klarstein Shirley sorgt dafür, dass jede deiner 15 Flaschen bei exakt der richtigen Temperatur wartet. Der freistehende Weinkühlschrank fasst 48 Liter und hält deine Kollektion zuverlässig zwischen 5 und 20 °C – präzise, leise und mit einem Retro-Design aus den 50ern, das im Wohnzimmer genauso eine gute Figur macht wie in der Heimbar.
Das LED-Innenlicht setzt deine Flaschen in Szene, das beleuchtete Touch-Display ermöglicht die stufenlose Temperatureinstellung – ganz intuitiv. Dank vibrationsgedämpfter Lagerung bleibt das Sediment in gereiften Weinen ungestört, das Kompressor-Kühlaggregat hält die Temperatur stabil und gleichmäßig. Die doppelt isolierte Glastür aus Glas und Edelstahl blockiert UV-Strahlung, die Tannine und Farbstoffe im Wein angreift. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche aus der Umgebung auf.
Vier verchromte Einlegeböden halten die Flaschen waagerecht – ideal für Korkverschlüsse, die Feuchtigkeit benötigen. Im Bodenbereich finden bis zu 4 Dosen Platz. Der Türverschluss schützt die Sammlung vor unbefugtem Zugriff.
Ob zum Abendessen, beim Verkosten mit Freunden oder als dauerhaftes Zuhause für deine Lieblingsweine: Die Klarstein Shirley passt ins Wohnzimmer, die Küche, den Essbereich oder den Heimkeller – überall dort, wo Wein so gelagert werden soll, wie er es verdient.
Hol dir die Klarstein Shirley und gib deinen Weinen die Bedingungen, die sie verdienen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.