Wer Wein liebt, weiß: Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Bellevine deux 39 hält bis zu 34 Flaschen in zwei unabhängigen Zonen exakt auf Trinktemperatur – Rotwein und Weißwein gleichzeitig, jeder in seinen optimalen Bedingungen. Mit einem Innenvolumen von 116 Litern und einem Geräuschpegel von nur 39 dB passt sie problemlos ins Wohnzimmer, ohne zu stören.
Das Kompressorsystem sorgt für zuverlässige und präzise Temperaturhaltung im Bereich von 5–18 °C – auch wenn es im Raum wärmer wird. Die antivibrationsgedämpfte Lagerung schützt Sediment in gereiften Weinen vor Aufwirbelung. Das UV-blockierende Doppel-Isolierglas aus Hartglas und Edelstahl hält schädliches Licht fern, das Tannine und Farbstoffe abbaut. Die 9 ausziehbaren Buchenholz-Roste ermöglichen horizontale, aufrechte oder um 12° geneigte Lagerung – je nach Verschlussart.
Innen setzt ein warmweißes LED-Licht deine Sammlung stilvoll in Szene, ohne Wärme zu erzeugen. Ein Aktivkohlefilter bindet Fremdgerüche aus der Umgebung. Der integrierte Türschloss schützt deine Flaschen vor ungebetenen Zugriffen. Die Bedienung erfolgt über ein Sensorfeld mit LED-Display – intuitiv und ohne Einarbeitung.
Die Bellevine deux 39 eignet sich für alle, die geöffnete Flaschen stets servierfähig haben möchten, ebenso wie für die langfristige Lagerung wertvoller Rotweine. Ob im Heimkino, im Esszimmer, an der Hausbar oder im Restaurant – dieser Weinkühlschrank ist überall zu Hause. Höhenverstellbare Standfüße und eine verdeckte Scharnierung runden das elegante Gesamtbild ab.
Kurz zusammengefasst: Die Klarstein Bellevine deux 39 bietet Platz für 34 Flaschen, arbeitet mit nur 39 dB nahezu lautlos und hält beide Weinzonen unabhängig auf der gewünschten Temperatur. Kompressorkühlung, UV-Schutzglas, Antivibrationsschutz und ausziehbare Holzroste – alles was eine ernsthafte Weinlagerung braucht.
Gönn deiner Sammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Bellevine deux 39 und trink jeden Wein genau so, wie er gedacht war.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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